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Möglichkeiten der Finanzierung

Alle angebotenen Kurse kosten Geld, jedoch müssen Sie diese selten vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Wir zeigen Ihnen verschiedene Finanzierungsquellen und -möglichkeiten. 

Übrigens beraten Sie alle Bildungsträger des Fairbundes umfangreich zu den möglichen Finanzierungen. Sprechen Sie uns an.

Bildungsgutschein

Förderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter für:

  • Umschulungen
  • Weiterbildungen

Alle Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen der Bildungsträger des Fairbundes sind nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und somit förderungsfähig.

Sie können von Ihrem Arbeitsberater einen Bildungsgutschein erhalten, welcher Ihnen die Finanzierung der Lehrgangskosten ermöglicht. Weiterhin werden Ihnen ggf. Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung erstattet.

Haben Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Sie erfüllen die Voraussetzungen, wenn Sie bereits einen Beruf erlernt haben, aber dessen Zukunftsaussichten schlecht sind oder wenn Sie den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Auch ein fehlender Berufs- oder Studienabschluss kommt als Grund in Frage.

Sind Sie daher arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und würde eine Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahme dies beenden, stehen die Chancen für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins gut.

Ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, ist eine Einzelfallentscheidung und hängt von guter Argumentation ab. Bereiten Sie sich daher gut auf das Gespräch mit Ihren Arbeitsberater vor:

  • Warum können Sie den erlernten Beruf nicht mehr ausüben? 
  • Welcher Beruf passt besser zu Ihnen und warum?
  • Wie stellen Sie sich Ihren zukünftigen Arbeitsplatz vor?
  • Welcher Bildungsträger bietet eine passende Maßnahme an?
  • Haben Sie sich bereits bei dem Träger informiert und sich eine Beratungsquittung ausstellen lassen?

Schüler-BAföG und BAB

Informationen zum Schüler-BAföG:

Alle (Erst-)Ausbildungen der Fairbund-Bildungsträger sind BAföG-förderfähig.

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche Unterstützung für Schüler/-innen und Studierende, um eine Ausbildung absolvieren zu können, wenn die Eltern nicht finanziell unterstützen können.

Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.

Für weitere Auskünfte zum Schüler-BAföG und zur Antragsstellung sind die jeweiligen Bezirksämter für Ausbildungsförderung zuständig.

  • BAföG-Infohotline: gebührenfreie Telefonnummer 0800/2236341 (Montag - Freitag 8.00 - 20.00 Uhr
  • Weitere Infos zum neuen BAföG
  • BAföG-Rechner - Wieviel steht Ihnen zu?

 

Informationen zum BAB:

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein finanzieller Zuschuss von der Agentur für Arbeit für betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen.

Weitere Informationen zum BAB erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.

Bildungskredit (KfW)

Bei der KfW-Bank können Sie für die letzten beiden Jahre Ihrer Ausbildung einen zinsgünstigen Kredit beantragen:

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG, früher auch Meister-BAföG genannt, dient zur Finanzierung einer Aufstiegsqualifikation mit einem anerkannten Kammer-Abschluss. Darunter fällt beispielsweise eine berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in oder Meister/-in. 

Vorteile der Finanzierung:

  • Keine Altersbegrenzung
  • Keine Einkommensbegrenzung
  • Auch für Studienabbrecher und Bachelor-Absolventen
  • Auch für Personen ohne Erstausbildung mit entsprechender Berufspraxis
  • Hohe Freibeträge und Bedarfssätze (bis zu 59 Prozent)

Sie können das Aufstiegs-BAföG bei den zuständigen Bezirksämtern stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Um Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen, stehen Ihnen verschiedene Coachings zur Verfügung. Diese sind zu 100 Prozent durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gemäß § 45 SGB III förderfähig. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.

Passende Coachings finden Sie auch bei uns.

Weiterbildungsprämie

Die Weiterbildungsprämie ist ein Bonus für alle Umschüler/-innen. Sie wurde im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschlossen.

Bis zu 2.500 Euro werden Umschüler/-innen beim Bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung von der zuständigen Agentur für Arbeit ausgeschüttet. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz wurde 2018 eingeführt. Es soll Unternehmer*innen, die ihre Mitarbeitenden für einen modernen Arbeitsplatz oder einen neuen Berufsabschluss qualifizieren wollen, finanziell unterstützen. Im Rahmen des "Arbeit-von-Morgen-Gesetzes", welches im März 2020 verabschiedet wurde, ist das Qualifizierungschancengesetz nochmal deutlich verbessert worden. Die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Arbeitsagentur sind:

  • Umfang der Weiterbildung: mindestens 120 Unterrichtseinheiten (UE), früher 160 UE
  • Zertifizierung: Die Weiterbildung muss durch einen externen, zertifizierten Träger erfolgen
  • Vermittelte Qualifikationen: Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln. Es darf also nicht darum gehen eine Vertiefung der bisherigen Kenntnisse anzustreben.

Es werden je nach Betriebsgröße unterschiedliche Zuschüsse zur Weiterbildungsmaßnahme und zu den Lohnkosten gezahlt. Prüfen Sie Ihren Weiterbildungsbedarf und stöbern Sie unserem Angebot!

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

Die Bundeswehr unterstützt ehemalige Soldaten/Soldatinnen bei der Finanzierung einer Umschulung oder Weiterbildung zum Übergang in einen Zivilberuf.

Dabei hängt die Höhe der Förderung von der Verpflichtungsdauer ab.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundeswehr.