Pflegesachverständige*r Vollzeit
Fernlehrgang
Beginn:
regelmäßig
Angebotsform:
Fernlehrgang
Veranstaltungsort:
bequem von überall aus
Dauer:
6 Monate in Vollzeit, Beginn jeden Monat; 8 Lehrbriefe, Online-Studienzentrum, Fach-Seminar
Unterrichtszeiten:
Sie entscheiden flexibel, wann und wo Sie lernen.
Maßnahmenummer:
962/861/21
Kosten:
3.180 EUR inkl. Prüfungsgebühren
Inhalte
Lehrplan
Allgemeines Sozialrecht für Pflegesachverständige
Qualitätsmanagement
Kommunikation im Gesundheitswesen
Pflegefachliche Grundlagen
Einführung in die Tätigkeit eines Pflegesachverständigen
Kommunikation in Begutachtungssituationen
Feststellung des Grades der Selbstständigkeit
Gutachtenerstellung im Gerichtsverfahren
Fachseminar: Erstellung von Gutachten (Präsenzveranstaltung)
Eine Förderung ist möglich z.B. durch:
- Bildungsgutschein
Der Fernlehrgang kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter gefördert werden. Mit dem Bildungsgutschein werden Ihre Lehrgangskosten übernommen, und evtl. Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung. Sie haben weiterhin Anspruch auf Leistungen für Ihren Lebensunterhalt.
- Bildungsprämie
Die Bildungsprämie können Sie als Prämiengutschein oder durch das sogenannte Weiterbildungssparen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich werden Bildungsangebote, die für die aktuelle oder zukünftige Tätigkeit von Bedeutung sind, mit ihr gefördert.
- Bildungskredit
Mit dem Bildungskredit finanzieren Sie Ihre Erstausbildung zinsgünstig. Den Bildungskredit können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen bzw. Vermögen oder dem der Eltern beantragen.
- WeGebAU
Als Mitarbeiter eines Unternehmens können Sie Zusatzqualifikationen erwerben oder fehlende Berufsabschlüsse nachholen - ohne Ihre Arbeit kündigen zu müssen. Die Kosten für Ihren Lehrgang werden bis zu 100% übernommen.
- Rententräger und Berufsgenossenschaften
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, übernehmen Rententräger oder Berufsgenossenschaften (oder Unfallkasse) die Kosten für Ihren Fernlehrgang. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Voraussetzungen
Für den Einstieg müssen Sie diese formalen Voraussetzungen erfüllen:
Nachgewiesene Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen sollte als:
Altenpfleger*in,
Krankenschwester/-pfleger,
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in,
Kinderkrankenschwester/-pfleger oder
Hebamme
Bitte sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.
Fördermöglichkeiten
Zu den finanziellen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne ausführlich in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.
Abschluss
Zeugnis, Trägerzertifikat
Zielgruppe
Der demographische Trend in Deutschland ist eindeutig: Es gibt immer mehr ältere Menschen und somit auch Pflegebedürftige.
In den letzten Änderungen am Pflegegesetz 2017 gab es viele Neuerungen, zum Beispiel die neue Einteilung der Pflegestufen. Und hier wartet viel Arbeit auf Pflegesachverständige!