Pflegesachverständige*r Vollzeit

Fernlehrgang

Beginn:

regelmäßig

Angebotsform:

Fernlehrgang

Veranstaltungsort:

bequem von überall aus

Dauer:

6 Monate in Vollzeit, Beginn jeden Monat; 8 Lehrbriefe, Online-Studienzentrum, Fach-Seminar

Unterrichtszeiten:

Sie entscheiden flexibel, wann und wo Sie lernen.

Maßnahmenummer:

962/861/21

Kosten:

3.180 EUR inkl. Prüfungsgebühren

Anfrage absenden     Anrufen: 030 2590080     Zur Anbieter-Website

Inhalte

Lehrplan

Allgemeines Sozialrecht für Pflegesachverständige

Qualitätsmanagement

Kommunikation im Gesundheitswesen

Pflegefachliche Grundlagen

Einführung in die Tätigkeit eines Pflegesachverständigen

Kommunikation in Begutachtungssituationen

Feststellung des Grades der Selbstständigkeit

Gutachtenerstellung im Gerichtsverfahren

Fachseminar: Erstellung von Gutachten (Präsenzveranstaltung)

Eine Förderung ist möglich z.B. durch:

  • Bildungsgutschein
    Der Fernlehrgang kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter gefördert werden. Mit dem Bildungsgutschein werden Ihre Lehrgangskosten übernommen, und evtl. Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung. Sie haben weiterhin Anspruch auf Leistungen für Ihren Lebensunterhalt.
     
  • Bildungsprämie
    Die Bildungsprämie können Sie als Prämiengutschein oder durch das sogenannte Weiterbildungssparen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich werden Bildungsangebote, die für die aktuelle oder zukünftige Tätigkeit von Bedeutung sind, mit ihr gefördert.
     
  • Bildungskredit
    Mit dem Bildungskredit finanzieren Sie Ihre Erstausbildung zinsgünstig. Den Bildungskredit können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen bzw. Vermögen oder dem der Eltern beantragen.
     
  • WeGebAU
    Als Mitarbeiter eines Unternehmens können Sie Zusatzqualifikationen erwerben oder fehlende Berufsabschlüsse nachholen - ohne Ihre Arbeit kündigen zu müssen. Die Kosten für Ihren Lehrgang werden bis zu 100% übernommen.
     
  • Rententräger und Berufsgenossenschaften
    Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, übernehmen Rententräger oder Berufsgenossenschaften (oder Unfallkasse) die Kosten für Ihren Fernlehrgang. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Voraussetzungen

Für den Einstieg müssen Sie diese formalen Voraussetzungen erfüllen:

 

Nachgewiesene Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen sollte als:

 

Altenpfleger*in,

Krankenschwester/-pfleger,

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in,

Kinderkrankenschwester/-pfleger oder

Hebamme

Bitte sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.

Fördermöglichkeiten

Zu den finanziellen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne ausführlich in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.

Abschluss

Zeugnis, Trägerzertifikat

Zielgruppe

Der demographische Trend in Deutschland ist eindeutig: Es gibt immer mehr ältere Menschen und somit auch Pflegebedürftige.

 

In den letzten Änderungen am Pflegegesetz 2017 gab es viele Neuerungen, zum Beispiel die neue Einteilung der Pflegestufen. Und hier wartet viel Arbeit auf Pflegesachverständige!

Über den Anbieter

Seit rund 30 Jahren bietet FORUM Berufsbildung an aktuell drei Standorten Aus- und Weiterbildung in 14 verschiedenen Branchen.

Mehr Informationen

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