Digitale Pflegeanwendungen
Seminar / Workshop
Beginn:
regelmäßig
Angebotsform:
Online-Seminar
Veranstaltungsort:
bequem von überall aus
Dauer:
2,5 Stunden
Unterrichtszeiten:
Online-Seminar: 17:30 - 20:00 Uhr
Kosten:
79 EUR nicht kombinierbar mit Rabatten oder Rabattaktionen!
Inhalte
LEHRPLAN
Allgemeines
Problemlage
Anpassung des leistungsrechtlichen Rundschreibens
aktuelle Regelungen zu den digitalen Pflegeanwendungen
Einbindung in die Pflegeberatung
Voraussetzungen
Für das Online-Seminar benötigen Sie keine formalen Voraussetzungen. Es richtet sich an Pflegekräfte, Pflegeberater*innen, Seminarleiter*innen, Privatpersonen, Betreuer*innen, Bevollmächtigte, Angehörige
Fördermöglichkeiten
Zu den finanziellen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne ausführlich in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe
Das erwartet Sie!
Mit dem Digitale-Versorgung- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) erhalten Pflegebedürftige, die in der eigenen Häuslichkeit leben, einen Leistungsanspruch auf Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzenden Unterstützungsleistungen in Höhe von bis zu insgesamt 50 Euro monatlich.
Digitale Pflegeanwendungen können von der pflegebedürftigen Person selbst oder in Interaktion von Pflegebedürftigen mit Angehörigen, sonstigen ehrenamtlich Pflegenden oder dem Pflegedienst genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Zu diesen Anwendungen gehören neben Pflege-Apps etwa browserbasierte Webanwendungen oder Software zur Verwendung auf klassischen Desktop-Rechnern.
Digitale Pflegeanwendungen können Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei helfen, ihren pflegerischen Alltag besser zu bewältigen und zu organisieren. Unter den neuen Leistungsanspruch fallen auch digitale Produkte, die zur Bewältigung besonderer pflegerischer Situationen, etwa im Bereich der Erhaltung der Mobilität oder bei Demenz, eingesetzt werden können. Ergänzende Unterstützungsleistungen können durch Pflegedienste erbracht werden, wenn die pflegebedürftige Person dies wünscht und sie im Einzelfall für die Nutzung der digitalen Pflegeanwendung erforderlich sind.
In diesem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen zu den digitalen Pflegeanwendungen sowie Praxisbeispiele.
Darüber hinaus informieren wir Sie über die rechtlichen Grundlagen im Sozialgesetzbuch sowie über die einschlägigen Richtlinien und Rundschreiben, die zu beachten sind.