Das erste halbe Jahr ist fast vorbei und ab 01.07.2023 tritt das Weiterbildungsgeld in Kraft. Das bedeutet, dass Bürgergeld- und Arbeitslosengeldbeziehende, die eine Weiterbildung oder Umschulung absolvieren, eine monatliche Förderung erhalten. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine Voraussetzung ist das Beziehen von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, denn die Prämie ist ausschließlich für diese Zielgruppe vorgesehen. Die zweite Voraussetzung ist, dass eine Weiterbildung mindestens 8 Wochen dauert oder eine Umschulung durchgeführt werden muss. Sind beide Bedingungen erfüllt, kommt es darauf an, welche Art von Weiterbildung Sie absolvieren. Bei einer Umschulung beträgt das Weiterbildungsgeld 150 EUR monatlich und wird nicht auf das Arbeitslosen-/Bürgergeld angerechnet. Eine Weiterbildung, die mindestens 8 Wochen dauert und die Chance langfristig auf dem Arbeitsmarkt verbessert, wird mit 75 EUR monatlich gefördert.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Weiterbildungs- und Bürgergeld. Gerne beraten wir Sie auch zu unseren Weiterbildungen und Umschulungen im IT-, Medien oder kaufmännischen Bereich. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder rufen uns unter 030 403665940 für Medien oder IT bzw. unter 030 403665960 für den kaufmännischen Bereich an.